Wärmebildkameras /
Wärmebildvorsatzgeräte
Dabei stellen sie eine ideale Ergänzung zu konventionellen Nachtsichtgeräten dar, mit denen unter Umständen wichtige Details in der Nacht verborgen bleiben.
VisIR CLIP
HYDRA II
VisIR SIGHT
VisIR CLIP Thermal Fusion
PIXFRA Thermal Cameras
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Warum eine DIYCON Wärmebildkamera?
Kennen Sie das?
Sie bestellen etwas im Internet – vielleicht sogar im Ausland und nachher ist niemand mehr zuständig und Service sucht man vergebens!
Wir auch! … deshalb stehen wir zum Standort Deutschland!
Unser Anspruch ist ein zufriedener Kunde, d.h. nur wer im Gespräch mit dem Anwender bleibt, kann auch wirklich praxisgerechte Technik bauen und guten Service bieten.
Entwicklung, Vertrieb und Service finden alle bei uns im Haus statt. So gewährleisten wir kurze Wege, schnellen Service und Verbindlichkeit gegenüber unseren Kunden.
Das ist unser Qualitätsversprechen.
Wärmebildkamera ist nicht gleich Wärmebildkamera
Es gibt am Markt zwischenzeitlich zahlreiche Hersteller und Vertreiber von Wärmebildsystemen. Leider sind viele dieser Produkte nur unzureichend beschrieben oder werden aussschließlich online ohne Beratung vertrieben.
Bei uns erhalten Sie Wärmebildtechnik direkt vom Hersteller und Importeur mit entsprechender Fachberatung durch uns oder einen unsere Fachhändler.
Wartung und Service gehören für uns zum Produkt mit dazu und finden hier direkt in Deutschland statt.
Wir verwenden ausschließlich Sensoren namhafter Hersteller und mit voller Gewährleistung.
Häufig gestellte Fragen
Eine Wärmebildkamera verfügt in der Regel über einen Mikrobolometer als Sensor. Dieser macht Wärmestrahlung sichtbar und wandelt sie in ein Videosignal, welches wir als Bild sehen können.
Für Wärmebildkameras gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften wir für Nachtsichtgeräte:
Nachtsichtgeräte können je nach Land, ggfs. rechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Die
nachfolgenden Regelungen gelten nur für Deutschland. Bitte informieren
Sie sich vorab in über die rechtliche Situation in Ihrem Land. Alle
Angaben erfolgen ausdrücklich ohne Gewähr!
Nachtsichtgeräte sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange
Sie keine Verbotseigenschaften nach §40 WaffG Anhang 2 aufweisen.
Hier ein Auszug:
§40 WaffG Anlage 2
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte
und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie
Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B.
Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine
elektronische Verstärkung besitzen;
Der deutsche Bundestag hat unlängst eine Novellierung des
Waffengesetzes beschlossen, wonach künftig sog. Dual – Use Geräte- also
Nachtsichtvor- und Aufsätze die kein eigenes Absehen beinhalten – für
Jäger nicht mehr unter dieses sachliche Verbot fallen.
Hier ein Auszug aus dem Ewtwurf:
Im Entwurf heißt es dazu: „Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt.“
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